Präsenzlehrveranstaltung mit weniger als 25% E-Learning-Anteil
Wer mit Kindern arbeitet, sollte sich (auch) mit diagnostischen Methoden auskennen. Viele Kompetenzen, die in der Schule im Mittelpunkt stehen, entwickeln sich schon Jahre vor der Einschulung. Und inzwischen sind in Kindertagesstätten so viele Problemkinder, dass man auch die einschlägigen Konzepte und Verfahren kennen und bewerten können sollte, die in der diagnostischen Arbeit mit dieser Klientel eingesetzt werden. Diese Veranstaltung versucht deshalb eine kurze, auf den Elementarbereich bezogene Einführung in diagnostische MethodenIn dieser Veranstaltung spielt meine Homepage eine wichtige Rolle (johannes-mand.de). Hier finden Sie im Verlauf des Semesters alle Unterlagen und viele weitere Informationen.
Rhythmus: BA EP 12 LV 1 wird gemeinsam von Prof. Dr. Franke-Meyer und Prof. Dr. Johannes Mand angeboten. Die erste Sitzung erfolgt gemeinsam. Dann startet Frau Franke-Meyer mit dem ersten Teil der LV. Die Auseinandersetzung mit der diagnostischen Arbeit beginnt in der zweiten Hälfte des Wintersemesters. Weil die Prüfungen in diesem Modul erst im Sommersemester vorgesehen sind, verbleibt diese Homepage bis zum Ende des Sommersemesters 2026 auf dieser Homepage.
Erste Sitzung
In der ersten Sitzung des Seminars gestalten Frau Franke-Meyer und ich gemeinsam. Nach einer kurzen Vorstellung der jeweiligen Seminarteile spielen wir vermutlich ein kleines Planspiel: Sie stellen sich vor, dass die Bundesfamilienministerin Karin Prien die EvH gebeten hat, ein Konzept für das weltallerbeste Familienzentrum zu entwickeln. Das Besondere an diesem Planspiel: Weil Frau Prien inzwischen über wirksames Kompromat über Herrn Merz verfügt und eh schon alles egal ist, spielt Geld überhaupt keine Rolle.
Zweite Sitzung (25.11.)
Inhaltlich startet dieser Seminarteil mit Informationen über das Lesen und Schreiben. Denn, wenn man nicht weiß, wann in etwa welche Entwicklungsstufe erreicht ist, dann wird das auch schwierig, Sprachentwicklungsrückstände zu diagnostizieren.
Wie monolinguale Kinder lesen und schreiben lernen.


Dritte Sitzung (2.12.)
In der dritten und vierten Sitzung stehen die Auswirkungen von Bilingualität im Mittelpunkt der Arbeit. Bilinguale Kinder haben ziemlich häufig Probleme im Lesen und Schreiben. Und es gibt auch einige Studien, die statistisch nicht sehr informierte Zeitgenossen*innen glauben lassen, dass Bilingualität negative Auswirkungen auf die Lese-/Schreibentwicklung hat. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn die Abiturwahrscheinlichkeit und auch die Förderschulwahrscheinlichkeit von bilingualen Schüler*innen unterscheidet sich ganz beträchtlich je nach Nationalität. Und es sind nicht sprachliche Variablen, also sagen wir Ähnlichkeiten zwischen der ersten Sprache (L1) und der zweiten Sprache (L2), sondern es sind klar soziale Variablen, die diese Unterschiede erklären.


| Tab 46: Erklärungsmodelle für schlechte Lese-/Schreibkompetenzen von Kindern mit Migrationshintergrund in deutschen Schulen |
| Erweiterte Schwellen/Interdependenzhypothesie in Anlehnung an Cummings: Bilinguale Kinder müssen in ihrer ersten Sprache ein Mindestniveau erreicht haben, damit sie in ihrer zweiten Sprache angemessene Entwicklungsschritte machen können |
| Lese-Schreibentwicklung enthält für bilinguale Kinder höhere Entwicklungsanforderungen (z. B. Mand 2008): Phonetisches Problem, Wortschatzproblem, Grammatikproblem) |
| Mand 2012: Bilinguale Kinder entwickeln in Deutschland vor allem deshalb Lese-/Schreibprobleme, weil sie besonders häufig aus armen Familien stammen. Das entscheidende Problem ist also nicht die Bilingualität. Sondern das entscheidende Problem ist die Armut. |
| Tab 48 Mand 2018 / Befunde aus der Dortmunder Wortschatzstudie: Testergebnisse aus Brennpunktkitas und Brennpunktschulen des Ruhrgebiets | |||||
| AWST Rdeutsch | AWST Rrussisch ( angegeben sind die t-Werte, die der deutschen Eichstichprobe entsprechen) | HSP 1 +Richtige Wörter | Stolperwörter Richtige Sätze | |
| Arithmetisches Mittel (t-Wert) | 32.05 | 25.03 1 | 48.34 | 18,36 | |
| | D. | n. D. | |||
| entspricht Prozentrang | 3 | 2.1 | 76 | 20 | |
| N | 43 | 29 | 47 | 45 | |
| Tab 50 Rechtschreibfehler, die bei der phonetischen Schreibung entstehen (Mand 2012) | |
| Hund | Chnt, Chunt, Hnt, Homt, Hon, Hond, Hont, Hot, Hout, Ht, htot, Hunnt, Hunt, Hut, Ont, Unt, Uont |
| Mäuse | Maas, Maosl, Maoz, Mas, Mass, Maise, Mauise, Meas, Mese, Meise, Meuise, Meus, Meusä, Meusä, Meusae, Meuse, Meusee, Meusse, Meusu Moeuse, Moisä, Moise, Moisen Mojse, Mösä, Möse, Mose, Mosen, Mosi, Moze, Mouse, Moyse, Mse, Muise, Mujse, Mulse, |
Das ist nicht das erste Mal, das ich der Frage nachgegangen bin, ob kommunale Daten wie oder Anteil von Bürgern nicht deutscher Staatsbürgerschaft Auswirkungen auf Förderschulquoten haben. Den Anfang macht eine Studie, die ich 2006 in der Zeitschrift für Heilpädagogik veröffentlich habe (Mand, J.: Integration für die Kinder der Mittelschicht – Förderschulen für die Kinder der Arbeitslosen und Ausländer). Und Anfang des Jahres 2023 lassen sich noch immer solche Zusammenhänge finden.

Kinder mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft schneiden sehr unterschiedlich in Schulen NRWs ab. Am schlechtesten der hier untersuchten Nationen schneiden Kinder mit serbischer Staatsbürgerschaft ab. Besser als die Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft sind die Schüler mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft.

Vierte Sitzung (9.12.)
Mit der vierten Sitzung beginnt der diagnostische Teil des Seminars. Lernziel: erkennen können, was gute diagnostische Instrumente ausmacht, und woran man schlechte diagnostische Instrumente erkennt. Den Anfang macht hier das Gütekriterium der Normierung. Was ist damit gemeint? Testverfahren werden normalerweise an vielen Menschen ausprobiert. Diese empirische Untersuchung nennt man Normierungs- oder manchmal auch: Eich-Untersuchung. Einige Autor*innen machen es sich einfach und probieren ihr Verfahren nur an wenigen Personen aus. Andere arbeiten überzeugender. Wann, wo und mit wie vielen Personen gearbeitet wurde, ist eine entscheidende Information. Man muss auch darauf schauen, ob die untersuchte Personengruppe etwas mit den Verhältnissen zu tun hat, von denen die Einrichtung geprägt ist, in der die diagnostische Arbeit dann stattfinden soll. In vielen Regionen Deutschlands muss man z. B. damit rechnen, dass die Kindertagesstätten von mehrheitlich bilinguale Kindern besucht werden. Ein diagnostisches Instrument zu verwenden, das vor allem an monolingualen Kindern normiert wurde, ist unfair.
Hinzu kommt: Leider muss man davon ausgehen, dass nicht allein entscheidend ist, ob ein Kind bilingual aufgewachsen ist. Sondern entscheidend ist, in welchen sozialen Verhältnissen ein Kind aufwächst. Dies zeigen zumindest die merkwürdigen Ranglisten, die man auf Basis der veröffentlichten Zahlen des Schulministeriums NRW leicht zusammenstellen kann. Es macht also etwas aus, ob Kinder mit vietnamesischen Eltern in der Normierungsstichprobe sind oder Kinder mit Eltern aus Serbien.

Fünfte Sitzung (17.12.)
In der Sitzung geht es um das Thema Objektivität. Objektiv ist ein Verfahren dann, wenn die Art und Weise der Durchführung keine Auswirkungen auf die Testergebnisse haben. Eine ziemlich aussagefähige Strategie diese Frage zu untersuchen, besteht darin, den Test zweimal mit unterschiedlichen Testleitern durchführen zu lassen. Berechnet wird dann die Testleiterübereinstimmung. Man kann auch die Testunterlagen aus der Normierung zwei Auswertern zur Auswertung übergeben und dann berechnen, ob und in welchem Maß die unterschiedlichen Auswerter zu gleichen Ergebnissen kommen (Auswerterübereinstimmung). Ihre Aufgabe besteht nun die von Ihnen bearbeiteten Test daraufhin zu untersuchen, ob die Handbücher von solchen Berechnungen berichten.
Der hinzugefügte Podcast erklärt zunächst das Thema Objektivität. Er berichtet aber auch von einem Kennwert namens Standardabweichung. Dies ist ein Kennwert, der notwendig ist, um einen weiteren Kennwert, nämlich Korrelationskoeffizienten zu verstehen. Und diesen Kennwert benötigen wir für die Auseinandersetzung mit der sogenannten Reliabilität, einem wirklich wichtigen Kennwert (nicht nur) in der Testdiagnostik.
Objektivität und Standardabweichung
Ihre Aufgabe: Bitte bewerten Sie in den Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen die Objektivität Ihres Verfahrens.
Sechste Sitzung (online-Sitzung 23.12.)
Das Seminar hat entschieden, dass die sechste Sitzung als asynchrone Online-Sitzung durchgeführt wird. Dies bedeutet: Während der eigentlich vorgesehen Zeiten (also 12.00-13.30) bin ich online, um ggf. Fragen zu beantworten. Sie können aber selbst entscheiden, wann Sie sich den Podcast anhören oder die Aufgabe erledigen. Sie können mir das Ergebnis per Mail zukommen lassen, wenn Sie das möchten. Außerhalb der Seminarzeiten kann das allerdings auch etwas länger dauern.
Die sechste Sitzung Sitzung befasst sich schließlich mit dem Kennwert Reliabilität.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Reliabilität zu berechnen. Aufwendig und aussagekräftig ist die Test-Redest Reliabilität. Hier werden die Kinder zweimal innerhalb eines kürzeren Zeitraums untersucht, um festzustellen, ob das Ergebnis in etwa gleich bleibt. Eine billige und nicht ganz überzeugende Alternative ist die Berechnung der internen Konsistenz. Hier wird geprüft, ob Testteile miteinander korrelieren (z. B. gerade und ungerade Testfragen, unterschiedliche Testteile o.ä.). Nüchtern betrachtet bekommt man so aber lediglich heraus, ob die verglichenen Testteile in etwa das gleiche messen.
Reliabilität
Was ist Ihre Aufgabe? Bitte bewerten Sie die Reliabilität des von Ihnen untersuchten Verfahrens. Schauen Sie nach, ob die Test-/Retest Reliablität untersucht wurde, also ob die gleichen Kinder in einem Zeitraum von wenigen Monaten zweimal untersucht wurden und die Ergebnisse korreliert wurden, um den Reliabilitätskoeffizienten zu messen.
Siebte Sitzung (6.1.)
Die siebte Sitzung entfällt zugunsten des Studiengangsfrühstücks.
Achte Sitzung (13.1)
Die achte Sitzung findet in Präsenz statt und befasst sich mit dem Gütekriterium Validität. Bei der Validität geht es eigentlich um die Frage, ob der Test tatsächlich das misst, was er zu messen vorgibt. Im Bereich der Sprachstandsdiagnostik kann man dies z. B. an der Frage festmachen, ob im Vergleich zu anderen Verfahren, die nachweislich eine Prognose zum späteren schulischen Lernen erlauben (z. B. Verfahren zur Untersuchung der Phonologischen Bewusstheit wie das Bielefelder Screening), ausreichend starke Zusammenhänge bestehen. Besser sind empirische Untersuchungen, die direkt feststellen, ob und in welcher Hinsicht mit den Testbefunden Vorhersagen für die spätere Lese- und Schreibentwicklungen möglich sind (prognostische Validität).
Validität
Neunte Sitzung (20.1.)
Die neunte Sitzung untersucht den Einfluss von Kultur und ökonomischen Variablen auf Testverfahren. Auch für die Sprachstandsdiagnostik gilt: Es gibt Testverfahren, die gehen fair mit Kindern aus von Armut oder Flucht, Verfolgung und Migration betroffenen Familien um. Und es gibt Testverfahren, die tun das eher nicht. Eigentlich spielen hier mindestens zwei Aspekte eine Rolle. Erstens ist wichtig, das Kinder aus diesen Familien in den Normierungsstichproben angemessen vertreten sind. Zweitens enthalten aber die meisten Testverfahren kulturelle Wissensstände und Standards, die auf das Abschneiden der untersuchten Kinder Einfluss nehmen. Man muss also sehr darauf achten, welchen Einfluss diese Variablen nehmen. Und man sollte sich auf die Suche nach empirischen Studien machen, die genau diese Dinge untersuchen.
Für Intelligenztests ist derlei schon ziemlich gut untersucht. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die alle möglichen sozialen und kulturellen Variablen in den Blick nehmen. Und der Einfluss ist wirklich erheblich.

| Tab 22: Der Einfluss von Testverfahren in kulturvergleichenden IQ Studien (Wicherts 2010) in Untersuchungen zum mittleren IQ in Subsaharastaaten Afrikas | |
| K-ABC WISC-R Draw-A-Man WAIS-R/WAIS III CFT | IQ 73 IQ 75 IQ77,7 IQ 79 IQ86,7 |
| Tab 23: Empfehlungen des Bayrischen Landesjugendamts zur gutachterlichen Stellungnahme bei der Feststellung seelischer Behinderungen. §_035a.htm Zugriff www blja.bayern de/Textoffice/Gesetze/Textsammlung_SGB_VIII/TextOfficeSGBVIII_ am 28.2.2007 |
| 1.1 Untersuchungen und Angaben zum „Klinisch-psychiatrischen Syndrom“ (Achse 1): Das Gutachten soll eine Angabe darüber enthalten, ob eine psychische Störung im Sinne eines „klinisch-psychiatrischen Syndroms“ vorliegt. Soweit es diagnostisch möglich ist, soll eine Aussage darüber erfolgen, in welcher Weise ggf. die psychische Störung im Zusammenhang mit einer Teilleistungsschwäche des Kindes oder Jugendlichen steht. …1.2 Zu den „umschriebenen Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten“ (Achse 2,siehe Seite 3) … gehören u. a. die „Lese- und Rechtschreibstörung“ (Legasthenie) und die Rechenstörung (Dyskalkulie). … Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten sind als seelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung zu werten, wenn zur Funktionsstörung ein soziales Integrationsrisiko hinzukommt, so daß die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen und seine Eingliederung in die Gesellschaft aller Voraussicht nach beeinträchtigt wird. … Im Gutachten sind die Verfahren und die Ergebnisse zu benennen, nach denen die Diagnose der Entwicklungsstörung des Lesens und Rechtschreibens bzw. der Rechenstörung oder anderer Teilleistungsschwächen festgestellt wurden. … Das Gutachten muß Angaben über das schulische/berufliche Versagen im Lesen und Rechtschreiben enthalten. Grundlage dafür sind z.B. schulische Stellungnahmen und Schulzeugnisse, mangelhafte und ungenügende Diktatnoten. … Der Prozentrang im Rechtschreib- bzw. Lesetest sollte < 10 % entsprechen. Aufgrund der Fehlerstreuung der Testverfahren ist dieser Prozentrang nicht als strikte obere Grenze, sondern als Richtwert zu verstehen, der im Rahmen der übrigen diagnostischen Befunde zu bewerten ist. …1.3 Angaben zum Intelligenzniveau (Achse 3):Unverzichtbar sind Angaben zur allgemeinen Intelligenzentwicklung. Dazu muß im Gutachten das angewandte Verfahren benannt werden. Als geeignete Verfahren bieten sich an: HAWIK-R, Kaufmann-Test, Adaptives-Intelligenzdiagnostikum (AID), CFT1 und CFT20. Liegen die Testwerte bei CFT1 bzw. CFT20 im unteren Durchschnittsbereich (IQ 85 bis 95), so empfiehlt es sich eine Überprüfung mit den Verfahren HAWIKR oder Kaufmann-Test bzw. AID, um eine allgemeine Intelligenzminderung auszuschließen. Nach den Kriterien von ICD-10 ist für die Feststellung der Entwicklungsstörung ein Intelligenzquotient > 70 vorauszusetzen.Das Gutachten muß eine Beurteilung darüber enthalten, inwieweit eine Diskrepanz zwischen der allgemeinen intellektuellen Begabung und dem Versagen im Lesen und Rechtschreiben bzw. im Rechnen besteht. ….1.4 Angaben zur Körperlichen Symptomatik“ (Achse 4 Das Gutachten muß eine Aussage darüber enthalten, daß eine neurologische Erkrankung (z.B. Epilepsie, Cerebralparese), Sinnesbehinderungen (vor allem im Bereich des Sehens und Hörens) sowie andere körperliche Beeinträchtigungen als Ursache für das Versagen im Lesen, Rechtschreiben bzw. Rechnen ausgeschlossen sind. … |
| 1.5 Angaben zu „Aktuellen abnormen psychosozialen Umständen“ (Achse 5):Die gutachterliche Untersuchung soll die Kenntnis der psychosozialen Lebensumstände des betroffenen Kindes und Jugendlichen einschließen. … Ergänzend zu den Klassifikationskategorien, wie sie im Multiaxialen Klassifikationsschema der Achse 5 angeführt sind, muß überprüft sein, inwieweit eine schulische Förderung des Kindes erfolgt ist (spezielle Stützkurse seitens der Schule, Hausaufgabenhilfe, wesentliche Fehlzeiten usw.). Hilfreich ist eine Aussage darüber, aus welchen Gründen die familiären und innerschulischen Bemühungen nicht ausgereicht haben. Es ist zu verdeutlichen, daß eine außerschulische und außerfamiliäre Behandlung (z.B. „Legasthenietherapie“, „Rechentherapie“) erforderlich und geeignet ist, um die genannten Störungen und damit die (drohende) seelische Behinderung wirksam zu mildern und die soziale und schulische bzw. berufliche Eingliederung zu stützen.1.6 Angaben zur „Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung“ (Achse 6):Das Gutachten muß dazu Stellung nehmen, inwieweit die psychosoziale Anpassung des Kindes bzw. Jugendlichen zum Begutachtungszeitpunkt beeinträchtigt ist. |