MA SIGB 05 LV 2 Evaluation und Qualitätsentwicklung
Präsenzlehrveranstaltung mit weniger als 25% E-Learning-Anteil
Qualitätsentwicklung und Evaluation sind wichtig für Leitungsaufgaben in den Arbeitsfeldern Soziales, Inklusion, Gesundheit und Bildung. Wird etwas zu Unrecht vorrangig mit Planerfüllung, Überwachung und Kontrolle in Verbindung gebracht. Kann wirklich hilfreich sein. Die Arbeit beschäftigt sich dabei mit den einschlägigen theoretischen Vorgaben und untersucht die Praxis in verschiedenen Berufsfeldern.
Dieses Seminar findet als Präsenzseminar statt. Zusätzlich haben Sie auch die Option, über Podcasts wichtige Inhalte der jeweiligen Seminarsitzungen zu erarbeiten, z. B. dann wenn Sie erkrankt sind. Die Podcasts lade ich normalerweise am Donnerstag hoch.
Bitte beachten Sie, dass die Podcasts dieses Seminars umfänglich auf die Tabellen der Forschungsmethoden-Materialsammlung zurückgreifen. Inhalte dieses Seminars sind nicht von der quantitativen Forschung zu trennen. Denn Evaluationsforschung ist vorwiegend quantitative Forschung in einem besonderen Umfeld. Entsprechend wird sich das SPSS Seminar auch mit Evaluationsstudien befassen und Inhalte dieses Seminars vertiefend aufgreifen. Entsprechend müssen Sie damit rechnen, dass Inhalte dieser Veranstaltung auch Gegenstand der Klausur in Modul 4 werden können.
Erste Sitzung
Für die erste Sitzung ist ein Einleitung in den Themenbereich Evaluation und Qualitätsentwicklung geplant.
Evaluationsstandards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation nach Bortz/Döring (2009) |
1. Nützlichkeit, d.h. an den Interessen der Evaluationsnutzer ausgerichtet, Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen, vertrauenswürdige & kompetente Evaluatoren, klare & verständliche Berichte 2. Durchführbarkeit, d.h.: realistisch, gut durchdacht, diplomatisch & kostenbewusst arbeiten / Störungen minimieren / Interessenkonflikte vermeiden 3. Korrektheit: ethisch & fachlich korrekt vorgehen / dem Wohlergehen der betroffenen Personen ausreichend Raum geben / Stärken & Schwächen fair beschreiben / alle beteiligten Personen über Ergebnisse informieren 4. Genauigkeit: fachlich angemessene Informationen ermitteln / Programm korrekt dokumentieren / zuverlässige Informationsquellen nutzen / qualitative und quantitative Informationen verwenden / unparteilich & fair berichten |
Zweite, dritte, vierte und fünfte Sitzung
Die zweite, dritte und vierte Sitzungen werden sich mit dem Thema Gütekriterien befassen. Lernziel: Testverfahren bewerten und auswählen können. Wichtig sind Kenntnisse in diesem Bereich, weil Testbefunde in Evaluationsstudien manchmal belegen sollen, wie wirksam eine Intervention war. Und meistens ist es besser bestehende und erforschte Instrumente zu verwenden als sich selbst Instrumente zusammenzubasteln. Auch bei dieser Aufgabe helfen Kenntnisse in Sache Gütekriterien ungemein.
Eigentlich ist die Bewertung von Testverfahren nicht kompliziert, wenn man sich in Sachen Forschungsmethoden auskennt.
Weil man Testverfahren nur bewerten lernt, wenn man dies tut, werden wir uns gemeinsam einige Testverfahren anschauen, um Standards wie Objektivität, Reliabilität, Validität und Fairness anwenden zu können.
Tab 21: Variablen, die einen Einfluss auf den IQ haben – Befunde der kulturvergleichenden IQ-Forschung nach Mand 2012 |
Geschlecht Alter Einkommen Wirtschaftliches Umfeld Bildungsstand Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Geschwister Kriminalität soziale Herkunft Gesundheitsvariablen: z. B. ADHS und PTBS Politische Orientierung Regionale bzw. ethnische Herkunft |
Tab 22: Der Einfluss von Testverfahren in kulturvergleichenden IQ Studien (Wicherts 2010) in Untersuchungen zum mittleren IQ in Subsaharastaaten Afrikas | |
K-ABC: WISC-R: Draw-A-Man WAIS-R/WAIS III CFT | IQ 73 IQ 75 IQ77,7 IQ 79 IQ86,7 |
Tab 23: Empfehlungen des Bayrischen Landesjugendamts zur gutachterlichen Stellungnahme bei der Feststellung seelischer Behinderungen. www.blja.bayern.de/Textoffice/Gesetze/Textsammlung_SGB_VIII/TextOfficeSGBVIII_§_035a.htm Zugriff am 28.2.2007 |
1.1 Untersuchungen und Angaben zum „Klinisch-psychiatrischen Syndrom“ (Achse 1): Das Gutachten soll eine Angabe darüber enthalten, ob eine psychische Störung im Sinne eines „klinisch-psychiatrischen Syndroms“ vorliegt. Soweit es diagnostisch möglich ist, soll eine Aussage darüber erfolgen, in welcher Weise ggf. die psychische Störung im Zusammenhang mit einer Teilleistungsschwäche des Kindes oder Jugendlichen steht. … 1.2 Zu den „umschriebenen Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten“ (Achse 2,siehe Seite 3) … gehören u. a. die „Lese- und Rechtschreibstörung“ (Legasthenie) und die Rechenstörung (Dyskalkulie). … Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten sind als seelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung zu werten, wenn zur Funktionsstörung ein soziales Integrationsrisiko hinzukommt, so daß die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen und seine Eingliederung in die Gesellschaft aller Voraussicht nach beeinträchtigt wird. … Im Gutachten sind die Verfahren und die Ergebnisse zu benennen, nach denen die Diagnose der Entwicklungsstörung des Lesens und Rechtschreibens bzw. der Rechenstörung oder anderer Teilleistungsschwächen festgestellt wurden. … Das Gutachten muß Angaben über das schulische/berufliche Versagen im Lesen und Rechtschreiben enthalten. Grundlage dafür sind z.B. schulische Stellungnahmen und Schulzeugnisse, mangelhafte und ungenügende Diktatnoten. … Der Prozentrang im Rechtschreib- bzw. Lesetest sollte < 10 % entsprechen. Aufgrund der Fehlerstreuung der Testverfahren ist dieser Prozentrang nicht als strikte obere Grenze, sondern als Richtwert zu verstehen, der im Rahmen der übrigen diagnostischen Befunde zu bewerten ist. … 1.3 Angaben zum Intelligenzniveau (Achse 3):Unverzichtbar sind Angaben zur allgemeinen Intelligenzentwicklung. Dazu muß im Gutachten das angewandte Verfahren benannt werden. Als geeignete Verfahren bieten sich an: HAWIK-R, Kaufmann-Test, Adaptives-Intelligenzdiagnostikum (AID), CFT1 und CFT20. Liegen die Testwerte bei CFT1 bzw. CFT20 im unteren Durchschnittsbereich (IQ 85 bis 95), so empfiehlt es sich eine Überprüfung mit den Verfahren HAWIKR oder Kaufmann-Test bzw. AID, um eine allgemeine Intelligenzminderung auszuschließen. Nach den Kriterien von ICD-10 ist für die Feststellung der Entwicklungsstörung ein Intelligenzquotient > 70 vorauszusetzen.Das Gutachten muß eine Beurteilung darüber enthalten, inwieweit eine Diskrepanz zwischen der allgemeinen intellektuellen Begabung und dem Versagen im Lesen und Rechtschreiben bzw. im Rechnen besteht. …. 1.4 Angaben zur Körperlichen Symptomatik“ (Achse 4 Das Gutachten muß eine Aussage darüber enthalten, daß eine neurologische Erkrankung (z.B. Epilepsie, Cerebralparese), Sinnesbehinderungen (vor allem im Bereich des Sehens und Hörens) sowie andere körperliche Beeinträchtigungen als Ursache für das Versagen im Lesen, Rechtschreiben bzw. Rechnen ausgeschlossen sind. … |
1.5 Angaben zu „Aktuellen abnormen psychosozialen Umständen“ (Achse 5):Die gutachterliche Untersuchung soll die Kenntnis der psychosozialen Lebensumstände des betroffenen Kindes und Jugendlichen einschließen. … Ergänzend zu den Klassifikationskategorien, wie sie im Multiaxialen Klassifikationsschema der Achse 5 angeführt sind, muß überprüft sein, inwieweit eine schulische Förderung des Kindes erfolgt ist (spezielle Stützkurse seitens der Schule, Hausaufgabenhilfe, wesentliche Fehlzeiten usw.). Hilfreich ist eine Aussage darüber, aus welchen Gründen die familiären und innerschulischen Bemühungen nicht ausgereicht haben. Es ist zu verdeutlichen, daß eine außerschulische und außerfamiliäre Behandlung (z.B. „Legasthenietherapie“, „Rechentherapie“) erforderlich und geeignet ist, um die genannten Störungen und damit die (drohende) seelische Behinderung wirksam zu mildern und die soziale und schulische bzw. berufliche Eingliederung zu stützen.1.6 Angaben zur „Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung“ (Achse 6):Das Gutachten muß dazu Stellung nehmen, inwieweit die psychosoziale Anpassung des Kindes bzw. Jugendlichen zum Begutachtungszeitpunkt beeinträchtigt ist. |